- Hier geht es zum Aufnahmeantrag. Das PDF können sie ausgefüllt an die Geschäftsstelle schicken.
- Über die Online-Mitgliederaufnahme können Sie noch schneller und einfacher Mitglied werden. Per E-Mail bekommen Sie einen vorläufigen Ausweis, den Sie selbst ausdrucken. Er ist einen Monat lang gültig.
- Mit dem Eintritt bestätigen Sie unsere AGB.
- Hier ist unsere Vereinssatzung.
- Wenn Du bereits Mitglied bist, kannst Du auf https://mein.alpenverein.de kannst Du Deine Daten selbst pflegen, wie z.B. eine neue Adresse eingeben etc.
Beiträge
Vollbeitrag
-
A-Mitglied 79 €
- Vollmitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr
Ermäßigter Beitrag
-
B-Mitglied 41 €
- Partnermitglied eines A-Mitglieds
- Mitglieder ab dem vollendeten 70. Lebensjahr (auf Antrag*)
-
C-Mitglied 17 €
- Gastmitglieder (Mitglieder einer anderen Sektion des DAV, ÖAV od. ASV)
-
D-Mitglied 31 €
-
JuniorInnen ab dem vollendeten 18. bis zum 25. Lebensjahr
-
-
Jugendliche und Kinder 20 €
-
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
-
-
Neumitglieder ab dem 01.09.
- ermäßigter Beitrag für das restliche Jahr
- Beitragshöhe auf Anfrage
Familienbeitrag 120 €
- Alle gehören der gleichen Sektion an, haben eine identische Anschrift und die Beiträge werden in einem Zahlvorgang beglichen.
- Im Familienverbund lebende Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind beitragsfrei.
Alleinerziehende (auf Antrag*) 79 €
- im Familienverbund lebende Kinder und Jugendliche sind beitragsfrei, wenn:
- mind. 1 Mitglied den Vollbeitrag entrichtet und
- alle in der gleichen Sektion sind, eine identische Anschrift haben und die Beiträge einem Zahlvorgang beglichen werden.
*Anträge auf Umstufung (Wechsel der Mitglieds-Kategorie)
- bis zum 15.11. eines Jahres schriftlich an die Geschäftsstelle.
Aufnahmegebühren
- Einzelmitglied: 15 €
- Partner und Familie 20 €
- Junioren, Jugendliche und Kinder, deren Eltern nicht Mitglied sind 7 €
Gut zu wissen
Sektionswechsel
- fristgerechte Kündigung in der alten Sektion
- Kündigungsbestätigung mit neuem Aufnahmeantrag an die neue Sektion
- für das restliche Jahr gibt es dann eine kostenfreie C-Mitgliedschaft in der neuen Sektion (wird im Folgejahr in Hauptmitgliedschaft umgewandelt)
- Aufnahmegebühr entfällt
Bonusmonat
- Neumitgliedern zum 01.01. werden bereits ab 01.12. des Vorjahres Leistungen und Versicherungsschutz gewährt.
- Der Ausweis kann bereits im Dezember ausgestellt werden, der Beitragseinzug erfolgt erst im Januar (auch für Sektionswechsler möglich).
Beitragseinzug
- erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat im Januar (bei unterjährigen Beitritten mit Bearbeitung des Aufnahmeantrags)
Adressänderungen
- schriftlich an die Geschäftsstelle (E-Mail, Post oder über das Kontaktformular)
Beendigung der Mitgliedschaft
- schriftlich an die Geschäftsstelle bis 30.09. zum jeweiligen Jahresende