Mitgliedsbeiträge

  • Hier geht es zum Aufnahmeantrag. Das PDF können sie ausgefüllt an die Geschäftsstelle schicken.
  • Über die Online-Mitgliederaufnahme können Sie noch schneller und einfacher Mitglied werden. Per E-Mail bekommen Sie einen vorläufigen Ausweis, den Sie selbst ausdrucken. Er ist einen Monat lang gültig.
  • Mit dem Eintritt bestätigen Sie unsere AGB.
  • Hier ist unsere Vereinssatzung.
  • Wenn Du bereits Mitglied bist, kannst Du auf https://mein.alpenverein.de kannst Du Deine Daten selbst pflegen, wie z.B. eine neue Adresse eingeben etc.

Beiträge

Vollbeitrag

  • A-Mitglied   79 €
    • Vollmitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr

Ermäßigter Beitrag

  • B-Mitglied   41 €
    • Partnermitglied eines A-Mitglieds
    • Mitglieder ab dem vollendeten 70. Lebensjahr (auf Antrag*)
  • C-Mitglied   17 €
    • Gastmitglieder (Mitglieder einer anderen Sektion des DAV, ÖAV od. ASV)
  • D-Mitglied   31 €
    • JuniorInnen ab dem vollendeten 18. bis zum 25. Lebensjahr

  • Jugendliche und Kinder   20 €
    • Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

  • Neumitglieder ab dem 01.09.
    • ermäßigter Beitrag für das restliche Jahr
    • Beitragshöhe auf Anfrage

Familienbeitrag   120 €

  • Alle gehören der gleichen Sektion an, haben eine identische Anschrift und die Beiträge werden in einem Zahlvorgang beglichen.
  • Im Familienverbund lebende Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind beitragsfrei.

Alleinerziehende (auf Antrag*)   79 €

  • im Familienverbund lebende Kinder und Jugendliche sind beitragsfrei, wenn:
    • mind. 1 Mitglied den Vollbeitrag entrichtet und
    • alle in der gleichen Sektion sind, eine identische Anschrift haben und die Beiträge einem Zahlvorgang beglichen werden.

*Anträge auf Umstufung (Wechsel der Mitglieds-Kategorie)

  • bis zum 15.11. eines Jahres schriftlich an die Geschäftsstelle.

Aufnahmegebühren

  • Einzelmitglied: 15 €
  • Partner und Familie 20 €
  • Junioren, Jugendliche und Kinder, deren Eltern nicht Mitglied sind 7 €

Gut zu wissen

Sektionswechsel

  • fristgerechte Kündigung in der alten Sektion
  • Kündigungsbestätigung mit neuem Aufnahmeantrag an die neue Sektion
  • für das restliche Jahr gibt es dann eine kostenfreie C-Mitgliedschaft in der neuen Sektion (wird im Folgejahr in Hauptmitgliedschaft umgewandelt)
  • Aufnahmegebühr entfällt

Bonusmonat

  • Neumitgliedern zum 01.01. werden bereits ab 01.12. des Vorjahres Leistungen und Versicherungsschutz gewährt.
  • Der Ausweis kann bereits im Dezember ausgestellt werden, der Beitragseinzug erfolgt erst im Januar (auch für Sektionswechsler möglich).

Beitragseinzug

  • erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat im Januar (bei unterjährigen Beitritten mit Bearbeitung des Aufnahmeantrags)

Adressänderungen

Beendigung der Mitgliedschaft

  • schriftlich an die Geschäftsstelle bis 30.09. zum jeweiligen Jahresende

Aufnahmeantrag