Als Vereinsmitglied sind Sie versichert beim Bergsport.
Die Seite des Bundesverbandes gibt Auskunft zu Ihrem Versicherungsschutz.
Über eine Reihe von Zusatzversicherungen können Sie sich hier informieren.
Neue Bestimmungen für Skifahrer*Innen in Italien ab 01.01.2022
Januar 2022
Neue Sicherheitsbestimmungen in Italien und Südtirol für Wintersportler*innen
Mitgliedersporthaftpflichtversicherung – Versicherungsnachweis für Italien
Seit 01.01.2022 müssen Skifahrer*innen auf Italiens Skipisten einen Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mitführen. In dem Versicherungspaket „Alpiner Sicherheits Service ASS“, das alle DAV-Mitglieder automatisch durch eine Mitgliedschaft beim DAV haben, ist auch eine Sporthaftpflichtversicherung integriert.
Hier findet Ihr eine Bestätigung der Dialog Versicherung in deutscher und englischer Sprache, die zusammen mit dem DAV-Mitgliedsausweis und einem Ausweis mit Lichtbild mitgeführt werden sollte: Bestätigung Sporthaftpflicht Skifahren Italien
Weitere Infos findet Ihr auf der Homepage des Bundesverbandes:
- https://www.alpenverein.de/helm-und-haftpflicht-auf-der-piste_aid_37830.html
- https://www.alpenverein.de/dav-services/versicherungen/bergungskosten-unfall-bergunfall-versicherung_aid_10256.html
Mai 2021
Neue Regelungen im ASS und RSF bzgl. Reisewarnung und Pandemie
Im Zusammenhang mit Reisewarnung und Pandemie auf Grund von Corona gelten ab sofort die aktuellen Regelungen zu unserem Versicherungsschutz Alpiner Sicherheits Service (ASS) und Reise-, Sport- und Freizeitschutz (RSF): 2021-05-27 ASS und RSF ab 27.5.2021
Alles rund um den ASS auf der Seite des Bundesverbandes